Entsprechend § 11 HWG ist der Zugang zu den folgenden Informationen auf die sogenannten „Fachkreise“ beschränkt (im Wesentlichen: Ärzte, Apotheker, Physio-, Psychotherapeuten, Hebammen, Pflegedienst und Assistenten (z.B. MTA), Medizinstudenten).

Anmeldung Fachkreise






Pflichtangaben sind mit Pflichtangabe gekennzeichnet

(letzte Aktualisierung: 30. Juni 2010)

Klarer Kopf. Durch die besondere Wirkstoff-Kombination.